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Ursprünglich gehörte Weisel zum Einrichgau, der auf die fränkisch-karolingische Gliederung des Landes in einzelne Gaue zurückgeht, die von Grafen verwaltet wurden. Seit 1031 war das Erzbistum Trier im Besitz des Einrichgaus und hatte die Grafschaft an die Familie von Arnstein an der Lahn verliehen.
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Weisel wird schriftlich zum ersten Mal in einer Urkunde des Erzbischofs Adalbert I. in Mainz im Jahre 1128 erwähnt.
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Die Landwirtschaft war für die Weiseler Jahrhunderte lang die Basis ihrer Existenz. Zwar sind etliche Handwerker im Laufe der Jahrhunderte nachgewiesen, sie produzierten aber hauptsächlich für den lokalen Bedarf und konnten vom Handwerk alleine nicht leben. So sind Leinenweber, Bäcker, Schmiede, Schneider, Schreiner und Zimmerleute, Krämer, Maurer, Schuhmacher und Wagner kontinuierlich in Weisel nachgewiesen, vereinzelt auch Hafner (Töpfer), Hosenstricker, Metzger, Strohschneider und Leyendecker (Schieferdecker).
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Kirchlich gehörte Weisel ursprünglich zur Diözese und zum Erzbistum Trier, das am Mittelrhein schon vor dem 11. Jahrhundert Fuß gefasst hatte und seit 1031 im Besitz der Einrichgauer Grafschaft war, die es später an die von Arnstein verlieh (siehe dazu Politische Zugehörigkeit).