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I. Vergleich zwischen den Dörfern Weisel, Ober- und Niederdörscheid, Sauerthal und der Stadt Kaub wegen ihrer Rechte und Gerechtigkeiten

Das Originaldokument dieses Vergleichs wird im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufbewahrt (Abt. 120, Nr. 537). Es handelt sich um eine 1639 angefertigte Abschrift einer Urkunde von 1419.

Aufgrund einer Klage der Einwohner von Weisel, Dörscheid, Sauerthal und Kaub treffen Pfalzgraf Ludwig und seine Räte einen Vergleich, mit dem die Dörfer Weisel und Dörscheid eine relative Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Kaub erlangen. Offenbar hatte es vorher viele Auseinandersetzungen und Beschwerden gegeben.

In dem Entscheid wird unter anderem festgelegt, dass Weisel und Dörscheid einen Schultheißen und sieben Schöffen und ein Dorfgericht haben sollen. Auch wird beschrieben, welches Gericht bei welchen Rechtsstreitigkeiten zuständig ist und an welch nächst höhere Instanz sich Kläger und Beklagte wenden können. Auch das Recht am Wald wird den Dörfern bestätigt.
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